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Platzordnung

Campingplatzordnung

Dormagen-Stürzelberg · Gültig ab 01. März 2012

1. Geltungsbereich

Diese Campingplatzordnung gilt für alle Dauer- und Kurzzcamper sowie für alle Gäste und Besucher. Mit dem Betreten des Platzes erkennen alle Personen diese Ordnung ausdrücklich an.

2. Zufahrt, An- und Abmeldung

Anmeldung

Alle Camper melden sich bei Ankunft mit gültigem Ausweis an der Rezeption an und erhalten einen Platzausweis oder eine Tageskarte. Die Stellplatzzuweisung erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit dem Platzwart.

Besucher

Besucher dürfen keine Fahrzeuge auf dem Platz abstellen. Für Übernachtungen der Besucher fallen die in der Preisliste ausgewiesenen Gebühren an.

Abreise

Kurzzeitcamper räumen ihren Stellplatz bis 12:00 Uhr. Tageskarteninhaber verlassen den Platz bis Einbruch der Dunkelheit.

3. Gebühren

Alle Gebühren sind in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführt, die an der Rezeption ausgehängt ist. Auf dem Campingplatz gilt ausschließlich Barzahlung.

4. Haftung

Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Camper und Besucher übernehmen das Risiko für:

  • Persönliches Eigentum und mitgebrachte Gegenstände
  • Fahrzeuge (eigene Kfz-Versicherung ist erforderlich)
  • Nutzung der Bootsrampe (auf eigene Gefahr)

Camper haften für Schäden, die durch Haushaltsangehörige, Besucher oder Lieferanten verursacht werden.

5. Ordnung und Sauberkeit

Allgemeine Regeln

  • Sauberkeit auf dem gesamten Gelände ist selbstverständlich
  • Keine dauerhaften baulichen Veränderungen am Stellplatz
  • Elektrische und Gasanlagen müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen
  • Baumschnitt und Fällungen sind nicht gestattet
  • Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen (Grau / Grün / Blau)
  • Fahrzeugwäsche auf dem Platz ist untersagt
  • Hunde sind stets an der Leine zu führen
  • Fahrzeuge müssen jederzeit fahrbereit sein und dürfen keine Öl- oder Kraftstofflecks aufweisen

Ruhezeiten

  • Nachtruhe: 22:00 – 08:00 Uhr
  • Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr (Samstag, Sonntag und Feiertage)
  • Motorengeräusche und laute Musik sind in den Ruhezeiten strikt untersagt

Fahren auf dem Gelände

Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt Schrittgeschwindigkeit. Kinder haben beim Fahren Vorrang.

Feuer und Grillen

  • Offene Lagerfeuer sind im Naturschutzgebiet grundsätzlich verboten
  • Grillen ist erlaubt, jedoch nur unter ständiger Aufsicht
  • Feuerstellen müssen nach dem Grillen vollständig gelöscht werden

Sonstige Bestimmungen

  • Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Platz sind ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt
  • Bootsrampen-Ausrüstung ist nach der Nutzung vollständig zu entfernen
  • Die Verwaltung kann Gäste bei Verstößen gegen diese Ordnung des Platzes verweisen
  • Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten